Schritt-für-Schritt-Anleitung

Daueraufenthalt in Serbien beantragen

Wie Sie nach drei Jahren ununterbrochenen befristeten Aufenthalts den Daueraufenthalt (stalno nastanjenje) in Serbien nach der Reform vom Februar 2024 beantragen. Unterlagen, Zeitplan und was sich ändert, sobald Sie ihn besitzen.

Zuletzt geprüft 2026-06-26

Der Daueraufenthalt (stalno nastanjenje) in Serbien gewährt Ihnen unbefristeten Aufenthalt, uneingeschränktes Arbeitsrecht und erspart Ihnen die Verlängerung Ihres Status. Die Vorbehaltsfrist wurde durch die Änderungen des Ausländergesetzes und die neue Verordnung über den Daueraufenthalt, beide zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten, von fünf auf drei Jahre verkürzt. Das Schlüsselwort der Regelung lautet ununterbrochen. Ihre drei Jahre befristeten Aufenthalts müssen lückenlos verlaufen. Lassen Sie eine Erlaubnis auslaufen und beantragen erneut, beginnt die Frist von vorn. Die meisten ausländischen Immobilieneigentümer halten den durchgehenden Status ohne Probleme, weil befristete Erlaubnisse nun bis zu drei Jahre je Bewilligung laufen, sodass eine einzige Verlängerung die Akte in der Regel über die Schwelle trägt.

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    Bestätigen Sie drei ununterbrochene Jahre befristeten Aufenthalts

    Ziehen Sie jede Aufenthaltskarte und jede Verlängerungsentscheidung heran, die Sie seit der ersten Anmeldung erhalten haben, und ordnen Sie sie zeitlich. Prüfen Sie, dass die Geltungszeiträume lückenlos aneinander anschließen. Abwesenheiten von mehr als 10 Monaten in einem Jahr oder 6 Monaten in zusammenhängender Reise unterbrechen die Kontinuität ebenfalls, gleichen Sie also Ihre Passstempel mit den Aufenthaltsdaten ab.

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    Stellen Sie Ihre Nachweisakte zusammen

    Sammeln Sie alle früheren Entscheidungen über befristeten Aufenthalt, Ihren aktuell gültigen Reisepass, ein frisches Führungszeugnis aus Ihrem Staatsangehörigkeitsland (mit Apostille und Übersetzung), den Nachweis der Adresse in Serbien, den Mittelnachweis und eine aktuelle Krankenversicherung mit Deckung in Serbien. Bringen Sie den Nachweis Ihres Aufenthaltsgrundes mit (Katasterauszug bei Immobilieneigentum, Registerauszug bei gesellschaftsbasiertem Grund, Mietvertrag und Steuermeldungen bei beschäftigungsbasiertem Grund).

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    Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen aus dem Heimatland

    Führungszeugnisse, die älter als 6 Monate sind, werden üblicherweise nicht akzeptiert. Bestellen Sie ein neues uverenje o nekažnjavanju aus Ihrem Staatsangehörigkeitsland, lassen Sie es mit einer Apostille versehen und von einem serbischen vereidigten Gerichtsübersetzer übertragen. Rechnen Sie für diesen Abschnitt mit 2 bis 4 Wochen, wenn Sie sich im Ausland befinden.

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    Stellen Sie sicher, dass Ihre Adressanmeldung aktuell ist

    Melden Sie Ihre Adresse bei der örtlichen Polizei neu an, wenn Sie während der Vorbehaltsfrist umgezogen sind. Das Innenministerium gleicht die prijava mit der Antragsadresse ab; Abweichungen führen zur Ablehnung. Nehmen Sie den Ausweis des Gastgebers oder Eigentümers mit.

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    Reichen Sie den Antrag über eForeigner ein

    Reichen Sie unter eforeigner.welcometoserbia.gov.rs in der Kategorie Daueraufenthalt ein. Laden Sie Scans jedes Dokuments hoch, einschließlich des Katasterauszugs oder des Registerauszugs, der zu Ihrem Aufenthaltsgrund passt. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 60 Tage ab vollständiger Einreichung.

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    Entrichten Sie die Verwaltungsgebühren

    Kalkulieren Sie rund 20.000 bis 25.000 Dinar (etwa 170 bis 215 Euro) für die republikanische Verwaltungsgebühr auf die Daueraufenthaltsentscheidung und die Herstellung der biometrischen Karte. Zahlen Sie über das Portal eForeigner oder bei der Pošta Srbije.

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    Nehmen Sie den biometrischen Termin wahr

    Nach Annahme des Antrags lädt das MUP zur biometrischen Erfassung für eine neue Karte. Die Daueraufenthaltskarte (lična karta za stalno nastanjenog stranca) wird für unbefristeten Aufenthalt ausgestellt; der Kunststoffträger selbst hat für biometrische Zwecke eine Gültigkeit von 10 Jahren und wird ohne erneute Antragstellung neu ausgestellt.

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    Beantragen Sie eine JMBG, sobald der Daueraufenthalt bewilligt ist

    Daueraufenthaltsberechtigte erhalten eine JMBG (Jedinstveni Matični Broj Građana, einheitliche persönliche Bürgernummer), die einheitliche Personenkennziffer, die serbische Staatsbürger besitzen. Die JMBG ersetzt die Evidenznummer für Ausländer (EBS) auf der neuen Karte und verschafft Ihnen vollen Zugang zu den Online-Diensten der Verwaltung, zum Bankwesen und zum öffentlichen Gesundheitssystem.

Praktische Hinweise

  • Lassen Sie eine befristete Erlaubnis auch nur einen einzigen Tag auslaufen, beginnt die Dreijahresfrist von vorn, und Sie können den Daueraufenthalt erst beantragen, wenn Sie die Kontinuität neu aufgebaut haben.
  • Für Personen serbischer Abstammung, minderjährige Kinder serbischer Staatsbürger und Ermessensfälle von nationalem Interesse bestehen beschleunigte Kategorien. Diese umgehen die Dreijahresfrist, verlangen aber den Nachweis des qualifizierenden Status.
  • Daueraufenthalt ist nicht gleich Staatsbürgerschaft. Es handelt sich um ein unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht, doch Sie bleiben Staatsangehöriger Ihres Heimatlandes. Die Staatsbürgerschaft setzt drei weitere Jahre Daueraufenthalt voraus.
  • Der Daueraufenthalt gewährt keinen Schengen-Zugang. Serbien gehört nicht zum Schengen-Raum, Sie benötigen für EU-Reisen daher weiterhin ein Visum oder eine Visumbefreiung auf Grundlage Ihres Heimatpasses.
  • Ablehnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung anfechtbar.

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